Informationen für das EMLex-Studium / Bewerbung
Die Bewerbung für das Erasmus-Mundus-Programm EMLex für den Intake 2024/25 ist für selbstzahlende Studierende geöffnet bis einschließlich 25. März 2024.Bewerbungsformular: Das Bewerbungsformular für 2024/25 finden Sie hier.Das Student Agreement für den Zeitraum 2024/25 finden Sie als Muster hier.Informationen zum Datenschutz sowie die Datenschutzerklärung der EACEA finden Sie hier. |
Erasmus Mundus
Inhalt:
1. Informationen für Studierende
Der Erasmus-Mundus-Studiengang im EMLex bietet ein exzellentes internationales Studienprogramm, das weltweit einzigartig ist und von vielen attraktiven Maßnahmen begleitet wird. Im Verlauf des zweijährigen Studiums werden die Studierenden an verschiedenen Konsortium-Universitäten studieren; im 2. Semester sind alle gemeinsam an einer der EMLex-Universitäten und die Lehrenden reisen für die Module an die Universität. Dieses Sommersemester wird in einem jährlichen Wechsel organisiert. Die Durchführung des Sommersemesters 2025 ist an der Ilia State University (Georgien) geplant. Im 3. Semester ist ein Auslandsaufenthalt an einer weiteren Universität aus dem Erasmus-Mundus-EMLex-Konsortium möglich. Im 1. und 4. Semester wird an der Heimuniversität studiert. Die Erasmus-Mundus-Bewerber und -Bewerberinnen können bei der Wahl der Universität eine Prioritätenliste abgeben; die Verteilung erfolgt durch die Zulassungskommission gleichmäßig auf die verschiedenen EMLex-Konsortium-Universitäten.
Der Erasmus-Mundus-Studiengang ist kostenpflichtig, d.h., es werden pro Semester Teilnahmekosten an das EMLex-Konsortium entrichtet, aber es gibt Erasmus-Mundus-Stipendien (siehe 3). Das Konsortium übernimmt für die Teilnehmer anfallende Kosten im Studium, u.a. Studien- und Verwaltungsgebühren, Krankenversicherung, Bibliothekskosten u.a. Alle Studierenden müssen vor Beginn des Studiums ein Student-Agreement unterschreiben.
2. Erasmus-Mundus-EMLex-Studium
Für die Teilnahme am Erasmus-Mundus-Master EMLex ist eine Bewerbung erforderlich (siehe Anforderungen unter Punkt 4). Pro Jahrgang stehen max. 30 Studienplätze (Stipendiaten, Nicht-Stipendiaten) zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist für ein Erasmus-Mundus-Stipendium für den Intake 2024/25 ist der 1. März 2024.
Falls Sie kein Stipendium erhalten und dennoch den EMLex studieren möchten, kann das Konsortium einer begrenzten Menge von Bewerbern und Bewerberinnen unter bestimmten Bedingungen bei der Bezahlung der Studiengebühren entgegenkommen. In diesem Fall bezahlen Sie jährlich lediglich eine reduzierte Einschreibegebühr in Höhe von 2000€ (Die vollen Studiengebühren belaufen sich auf 4000€ pro Jahr). Durch diese Gebühren sind anfallende Kosten während Ihres Studiums abgedeckt. Sollten Sie in die engere Auswahl für diese reduzierten Studiengebühren kommen, würde sich das Konsortium mit Ihnen nach Ablauf der Bewerbungszeit (ca. April) in Verbindung setzen.
3. Erasmus-Mundus-Stipendien
Für den Intake 2024/2025 stehen 19 Stipendien zur Verfügung. Der Intake 2024/2025 beginnt je nach Heimuniversität im September bzw. Oktober 2024.
Etwa 80% der Stipendien werden an Studierende aus Partnerländern und an Studierende aus Ländern vergeben, die nicht mit dem Programm assoziiert sind; etwa 20% werden an Studierende aus Programmländern vergeben.
- Partnerländer: Nicht-EU-Länder mit Ausnahme der Türkei, Mazedoniens, Serbiens, Norwegens, Liechtensteins und Islands
- Programmländer: 28 EU-Mitgliedstaaten + Türkei, Mazedonien, Norwegen, Serbien, Liechtenstein und Island
- Länder, die nicht mit dem Programm assoziiert sind:
- IPA-Länder sind Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Montenegro
- NDCI-Länder sind Länder aus Asien und dem Pazifikraum, Amerika und der Karibik, Nachbarschaftsregionen (Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien) und Länder in Afrika, die sich südlich der Sahara befinden.
Wenn Sie aus einem Partnerland kommen und in den letzten fünf Jahren mindestens insgesamt zwölf Monate Ihrer Haupttätigkeit (Studium, Arbeit, Ausbildung) in einem Programmland nachgegangen sind, zählen Sie als Programmland-Student.
Die finanzielle Unterstützung beinhaltet
- Das Stipendium: Die Stipendiaten/-innen erhalten ein Stipendium in Höhe von insgesamt 1400 Euro/Monat für die gesamte Dauer des Studienprogramms (maximal 24 Monate), das zur Deckung der Reisekosten, der Beantragung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, der Einrichtungs- und Unterhaltungskosten genutzt wird.
- Das Stipendium schließt auch die Übernahme der Teilnahmegebühren für den EMJM-EMLex mit ein. Von diesen Teilnahmegebühren werden sämtliche Zusatzkosten, die Ihnen während des Studiums entstehen, gezahlt. Dazu gehören u.a. Studiengebühren, Krankenversicherungen, Bibliotheksbenutzungskosten, Verwaltungsgebühren, kulturelle Veranstaltungen.
4. Erasmus Mundus: Voraussetzungen und Bewerbung
Bewerbungszeitraum
Die Bewerbung für EMJM-Studierende mit Stipendium für den Intake 2024/25 ist bis einschließlich 1. März 2024 geöffnet.
Voraussetzung und Zulassung
Die Bedingungen gelten sowohl für Erasmus-Mundus-Studierende mit Stipendium als auch für Erasmus-Mundus-Studierende ohne Stipendium (Eigenfinanzierung).
4.1 Abschluss
Bewerber/-innen müssen einen Hochschulabschluss in einem der folgenden Fachbereiche besitzen:
- (Computer-/Angewandte) Linguistik
- (Fremd-)Sprachen
- Übersetzungswissenschaft
- Kommunikation/Medien
- Buchwissenschaft / Bibliotheks- und Informationswissenschaft
- oder andere relevante Disziplinen, die der Zustimmung der Zulassungskommission des Konsortiums bedürfen.
Wenn Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, können Sie sich dennoch bewerben. In diesem Fall muss das Abschlusszertifikat vor dem Beginn des EMLex-Studiums vorliegen.
4.2 Sprachliche Anforderungen
Für das Studium im EMLex sind Kompetenzen in der Textrezeption zwingend erforderlich, die zum Verständnis von Texten im Spezialgebiet sowie von Fachdiskussionen befähigen. Die Unterrichtssprachen sind Englisch und Deutsch. Die entsprechenden Kenntnisse müssen Sie durch Sprachzertifikate belegen.
Bitte beachten Sie:
Sie müssen in beiden Sprachen über eine ausreichende Textrezeptionskompetenz verfügen.
In einer der beiden Sprachen müssen Sie über eine sehr gute Textproduktionskompetenz verfügen (mind. B2).
Für beide Sprachen müssen Sie diese Kompetenzniveaus nachweisen. Die Sprachzertifikate dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Als Beleg für die notwendigen Sprachkenntnisse sind folgende Zertifikate gültig:
Deutschkenntnisse (für Nicht-Muttersprachler) müssen durch ein Zertifikat einer der folgenden Organisationen für mindestens das angegebene Niveau (entspricht B1 // B2) belegt werden:
- onSET-Deutsch (zuvor „OnDaF“). Dieser Test kann an einem lizenzierten Testzentrum auch in Ihrem Land abgelegt werden.
- Goethe-Institut: Zertifikat B1, Note mindestens „gut“ // Zertifikat B2, Note mindestens „gut“
- Österreich-Institut: ÖSD Zertifikat B1, Note mindestens „gut“ // Zertifikat B2, Note mindestens „gut“
- TestDaF
- Germanistik-Bachelorabschluss (oder vergleichbarer Abschluss) von einer der am EMLex-Programm beteiligten Universitäten
Englischkenntnisse (für Nicht-Muttersprachler) müssen durch ein Zertifikat einer der folgenden Organisationen für mindestens das angegebene Niveau (entspricht B1 // B2) belegt werden:
- onSet-Englisch. Dieser Test kann an einem lizenzierten Testzentrum auch in Ihrem Land abgelegt werden.
- British Council (IELTS): 4.5 – 5 // 5.5 – 6.5
- Trinity (ISE Foundation): ISE I // ISE II
- TOEFL iBT: mindestens 42 // mindestens 72
- Cambridge: Preliminary Certificate // First, Advanced oder Proficiency Certificate
- Anglistik-Bachelorabschluss (oder vergleichbarer Abschluss) von einer der am EMLex-Programm beteiligten Universitäten
4.3 Auswahlkriterien
Alle Bewerbungen werden zuerst einer formalen Eingangskontrolle unterzogen, die die folgenden Eignungskriterien prüft:
- Einhalten der Bewerbungsfrist
- Vollständigkeit der Bewerbung
- Nachweise aller erforderlichen Sprachkenntnisse
- Hochschulabschluss (vgl. Abschnitt 4.1 Abschluss)
Alle Bewerbungen, die die unter 4.1 und 4.2 genannten Bedingungen erfüllen, werden dann auf die folgenden Kriterien geprüft:
- Note und Qualität des Hochschulabschlusses/der Hochschulabschlüsse
- Motivationsschreiben
- Kompetenzen in linguistischer Analyse
- lexikographisches / terminographisches Vorwissen und Erfahrung
- sprachliche Voraussetzungen
Bitte beachten Sie: Es besteht die Möglichkeit, dass Kandidaten per Video- oder Telefonkonferenz interviewt werden.
4.4 Frist und Prozedur
Bewerbungszeitraum
Die Bewerbung für den Intake 2024/25 ist bis einschließlich 1. März 2024 geöffnet.
Bitte beachten Sie: Falls Sie für ein Stipendium ausgewählt werden, auf die Reserveliste gesetzt werden oder sich als eigenfinanzierter Student/als eigenfinanzierte Studentin einschreiben, können Ihre Angaben zu Evaluationszwecken des Erasmus-Mundus-Programms durch Förderinstitutionen genutzt werden.
Bewerbungsprozedur
- Füllen Sie das Bewerbungsformular am PC aus und unterschreiben Sie es handschriftlich.
- Senden Sie das Bewerbungsformular zusammen mit den folgenden Dokumenten an emlex.erasmus.mundus@usc.gal
- Achten Sie dabei darauf, dass
- alle Dokumente in einer einzigen PDF-Datei geschickt werden müssen.
- die Datei insgesamt 10 MB nicht überschreiten darf (falls das Dokument größer ist, müssen Sie es gegebenenfalls komprimieren).
- der Name des PDFs dem folgenden Schema entspricht: EMLex-application_surname-name
- die Dokumente in der folgenden Reihenfolge im PDF aneinandergereiht werden müssen:
(1) Bewerbungsformular
(2) Motivationsschreiben (maximal zwei Seiten, auf Englisch oder Deutsch); das Schreiben sollte folgende Aspekte beinhalten:
I. Erläutern Sie die Gründe, warum Sie am EMJM-EMLex-Programm teilnehmen möchten, Ihre Erwartungen und Ihre Eigenleistung. Erklären Sie außerdem, welche beruflichen Ziele Sie mit dem Master EMLex verfolgen.
II. Berichten Sie von Ihren Erfahrungen, die Sie bereits im Bereich der wissenschaftlichen oder praktischen Lexikographie gemacht haben bzw. warum Sie sich für die Lexikographie interessieren.
III. Begründen Sie Ihre Wahl der bevorzugten Stammuniversität (Ihre Präferenzen werden so gut es geht berücksichtigt, die finale Entscheidung wird jedoch so getroffen, dass sie Ihre Studienbedürfnisse am besten erfüllt.).
IV. Beantworten Sie die folgende Frage: Welches lexikographische Projekt würden Sie in Ihrem Heimatland gerne verwirklichen?
(3) Hochschulzeugnis
(4) Transcript of Records
(5) Sprachzertifikate
(6) Ausweiskopie mit Passnummer
Zu beachten:
- PDF-Dateien, die die Dokumente nicht in der exakten Reihenfolge (1)-(6) enthalten, nicht den richtigen Namen aufweisen, unvollständig oder zu groß sind, können nicht berücksichtigt werden!
- Wenn Ihre Originaldokumente in einer anderen Sprache als Englisch oder Deutsch verfasst sind, reichen Sie bitte außer dem Originaldokument zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ein. Bitte beachten Sie, dass wir keine Dokumente zurücksenden können, die Sie an uns schicken.
- Das Studium des Intakes 2024/25 kann nicht in Georgien begonnen werden, da das gemeinsame EMLex-Sommersemester 2025 an der Ilia State University in Tbilisi/ Georgien stattfinden wird.
4.5 Auswahl
Wenn Sie für das Erasmus-Mundus-Programm ein Stipendium erhalten, müssen Sie das Angebot innerhalb von 10 Tagen nach Eingehen des Bescheids schriftlich akzeptieren. Ansonsten verlieren Sie Ihren Anspruch auf das EMJM-EMLex-Stipendium. Nachdem Sie das Stipendium angenommen haben, können Sie sich an der Universität einschreiben, der Sie als Stammuniversität zugeordnet worden sind. Wir bemühen uns, Ihnen Ihre Erstwahl zuzuweisen.
WICHTIGER HINWEIS:
Die Universidade de Santiago de Compostela organisiert das Bewerbungsverfahren. Sie ist aber in gleicher Weise Heimuniversität wie die Konsortiumspartner in Braga, Budapest, Erlangen, Hildesheim, Nancy, Rom und Tiflis. Die Bewerber und Bewerberinnen werden von der Zulassungskommission gleichmäßig auf diese Universitäten verteilt. Ungeachtet dessen gilt, dass eigenfinanzierte Studierende Anspruch auf die Universität haben, die sie als Erstwahl angeben.
4.6 Beschwerdeverfahren
Wenn Sie nicht für ein Stipendium ausgewählt wurden und glauben, dass Ihre Bewerbung das Auswahlverfahren nicht korrekt durchlaufen hat, können Sie ein Beschwerdeverfahren einleiten.
Bevor Sie ein Beschwerdeverfahren einleiten, stellen Sie bitte sicher, ob
- Sie die Bewerbungsfrist eingehalten haben,
- Sie den Ablauf der Bewerbungsprozedur eingehalten haben,
- Sie alle Dokumente eingereicht haben, die für eine vollständige Bewerbung notwendig sind.
Wenn die obengenannten Bedingungen erfüllt wurden und Sie glauben, dass während der Auswahlprozedur ein Fehler gemacht wurde, können Sie Beschwerde einreichen. Dies muss in Form eines Schreibens geschehen, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Das Schreiben ist an die EMLex-Koordinatorin (Prof. Dr. Domínguez Vázquez) gerichtet.
- Die Gründe für die Beschwerde werden klar benannt.
- Das Schreiben wurde innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids abgesandt.
- Das Schreiben wurde per E-Mail an emlex.erasmus.mundus@usc.gal abgesandt.
- Die Betreffzeile enthält den Text „EMLex Ablehnungsbeschwerde“ und den Nachnamen des Kandidaten.
Sie werden kontaktiert, sobald eine Entscheidung getroffen wurde.
Achtung: Ein Kandidat kann nur auf der Grundlage einer fehlerhaften oder unlauteren Prozedur ein Beschwerdeverfahren einleiten. Das Beschwerdeverfahren betrifft die Art, in der die Bewerbung bearbeitet wurde, sowie die Eignungsprüfung. Es führt nicht automatisch zu einer Neubewertung der Bewerbung. Bitte beachten Sie, dass neue oder geänderte Angaben, die die Bewerbung hätte enthalten sollen, nicht mehr berücksichtigt werden.
5. EMLex (ohne Erasmus Mundus)
Wenn nach der Vergabe der Studienplätze im Erasmus Mundus-EMLex noch Plätze frei bleiben, können Sie sich an einigen Universitäten bewerben. Im EMLex-Studium erfolgt die Finanzierung des Auslandssemesters über das Erasmus+-Programm. Das bedeutet, dass es sich um eine Teilfinanzierung des Auslandssemesters handelt. Auch sämtliche anderen Vorteile des Erasmus-Mundus-Programms (u.a. Freistellung von lokalen Studiengebühren, Krankenversicherung, Lehrmittelfreiheit, kulturelle Sonderveranstaltungen) sind nicht im Studienprogramm enthalten. Sie können insgesamt nur an zwei verschiedenen Universitäten studieren, d.h. Sie verbringen das 1., 3. und 4. Semester an derselben Universität.
Partneruniversitäten
Die folgenden Universitäten und Institutionen sind übereingekommen, an dem Programm für den Zeitraum 2024 bis 2030 teilzunehmen:
Universitäten |
Assoziierte Partner |
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) wider. Weder die Europäische Union noch die EACEA können dafür verantwortlich gemacht werden.